Gebrauchs- und Fachinformationen – Zugangskontrolle


Der Zugang zu den Gebrauchs- und Fachinformationen der vom IKTZ Heidelberg hergestellten oder vertriebenen Blutprodukte ist nach dem Heilmittelwerbegesetz (HWG) nur für Angehörige von medizinischen Fachkreisen (Ärzte, Zahnärzte oder Apotheker) erlaubt.