Der Zugang zu den Gebrauchs- und Fachinformationen der vom IKTZ Heidelberg hergestellten oder vertriebenen Blutprodukte und Stammzellpräparate ist nach dem Heilmittelwerbegesetz (HWG) nur für Angehörige von medizinischen Fachkreisen (Ärzte, Zahnärzte oder Apotheker) erlaubt..
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In der Transfusionsmedizin haben verschiedene Gesetze und Vorschriften Gültigkeit. Diese finden Sie nachfolgend aufgelistet.
Weiterhin sind für das Universitätsklinikum Heidelberg die jeweiligen allgemeinen und abteilungsspezifischen Standardarbeitsanweisungen zu beachten. Diese sind über das Intranet des UKL zugänglich.
Bei Fragen diesbezüglich wenden Sie sich ggf. an den Transfusionsbeauftragten Ihrer Abteilung.
Die wichtigsten Richtlinien, Gesetze und Verordnungen, welche bei der Herstellung von Arzneimitteln und Gewebezubereitungen berücksichtigt werden müssen, sind folgende:
Der Zugang zu den Gebrauchs- und Fachinformationen der vom IKTZ Heidelberg hergestellten oder vertriebenen Blutprodukte und Stammzellpräparate ist nach dem Heilmittelwerbegesetz (HWG) nur für Angehörige von medizinischen Fachkreisen (Ärzte, Zahnärzte oder Apotheker) erlaubt.