CORONA HINWEIS

zu den aktuell geltenden Regeln bzw. Verordnungen

Bitte sehen Sie von einem Besuch der Blutspende ab, wenn einer der folgenden Punkte auf Sie zutrifft:

  • - Infektion mit dem Coronavirus oder der Erkrankung
  • - Kontaktperson eines Infizierten
  • - In Quarantäne oder Isolation
  • - Aufenthalt in einem ausländischen Risikogebiet während der vergangenen 4 Wochen

4 Wochen nach Ende der Quarantäne / Isolation bzw. Ausheilung der Infektion mit den Corona-Virus ist eine Zulassung zur Spende wieder möglich.


AUFENTHALT IM CORONAVIRUS-GEBIET IN D UND IM AUSLAND:

Da sich die Vorgaben und Bestimmungen immer ändern können, informieren Sie sich bitte vorab auf der Seite des Robert-Koch-Instituts unter dem unten angegebenen Link.

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html

 

Benötige ich einen Termin für die Blutspende?

Um längere Wartezeiten zu vermeiden, können Sie sich online einen Termin Ihrer Wahl aussuchen. Nutzen Sie dafür unser Terminreservierungssystem.. 

Sollten Sie einmal spontan vorbeikommen wollen, werden wir aber versuchen Sie einzuschieben, sobald es das Spendeaufkommen zuläßt. Sie sollten dann eine gewisse Verzögerung einkalkulieren.

Was muss ich zur Blutspende mitbringen?

Sie müssen lediglich einen gültigen Personalausweis oder Reisepass und etwas Zeit mitbringen. Falls Sie bereits über einen Blutspenderpass verfügen, sollten Sie diesen ebenfalls dabei haben.

Ich habe noch nie Blut gespendet, was muss ich beachten?

Bitte kommen Sie nur dann zum Blutspenden, wenn Sie völlig gesund und fit sind. Sie sollten ausreichend gegessen und getrunken haben, jedoch keine fetthaltigen Speisen oder Alkohol zu sich genommen haben.
Ganz wichtig: Vergessen Sie nicht, gültige Ausweispapiere mitzubringen, da wir Sie ansonsten nicht zur Spende zulassen dürfen. Beim „ersten Mal“ sollten Sie etwas Zeit haben und bis spätestens eine Stunde vor Spendeschluss da sein. So können wir Sie umfassend und in Ruhe informieren, und es steht ausreichend Zeit für die ärztliche Untersuchung sowie die eigentliche Spende zur Verfügung.
Um festzustellen, ob Sie spendetauglich sind, bekommen Sie von uns vor jeder Spende einen Fragebogen mit Fragen zu Ihrem Gesundheitszustand, Reisen, Impfungen usw. Wenn Sie sich genauer über die möglichen Ausschlussgründe für eine Blutspende informieren wollen, schauen Sie auf unsere Seite "Wer darf Blutspenden".

Wie oft kann ich Blut spenden?

Männer können zur Vollblutspende bis zu sechsmal im Jahr zu uns kommen, Frauen höchstens viermal. Dabei müssen mindesten acht Wochen Abstand zwischen zwei Spendeterminen liegen. Für Frauen vor der Menopause ist es aber sinnvoll, lieber ein Vierteljahr zwischen zwei Spendeterminen verstreichen zu lassen.
Die Mindest-Spendeabstände sind gesetzlich vorgeschrieben und im Computersystem hinterlegt. Wer vor Ablauf dieser Sperrfrist erscheint, kann deshalb leider nicht spenden.
Für Thrombozytenspenden gibt es gesonderte Vorschriften zu Spendehäufigkeit und -abstand über die wir Sie gerne vor Ort informieren.

Darf ich nach der Blutspende Sport treiben?

Ja, wenn Sie sich wohl fühlen und fit sind, muss auf Sport nicht verzichtet werden. Allerdings sollten Sie das Training am Tag der Spende nicht übertreiben und auf eine ausreichende Trinkmenge bereits vor dem Sport geachtet haben. Fühlen Sie sich nach der Spende eher etwas schlapp, legen Sie besser eine entsprechende Trainingspause ein.
 
Die körperliche Leistungsfähigkeit kann auch bei trainierten Sportlern nach der Blutspende für einige Zeit eingeschränkt sein. Vor allem bei Ausdauersportarten macht sich der Verlust an roten Blutkörperchen unter Umständen bemerkbar.
 
Wer Sport bisher nur vom Zuschauen kennt, sollte nicht unbedingt nach einer Blutspende seine sportliche Karriere beginnen.
 
Generell gilt: Nicht übertreiben und auf den eigenen Körper hören.

Wie finde ich die Blutspendezentrale?

Die Blutspendezentrale ist im Gebäude INF 583 im Technologiepark in Neuenheim untergebracht. Sie finden eine genaue Weg- und Anfahrtsbeschreibung auf unserer Anfahrtsseite Blutspendezentrale. Hier gibt es auch entsprechende Links zu Lageplänen und Routenplanern.

Gibt es Parkplätze vor der Spendezentrale?

Im Hof der Blutspendezentrale sind einige Parkplätze für Blutspender reserviert. Diese sind während der Spendezeiten jedoch schnell besetzt. In der direkten Umgebung des Technologieparks sind Parkmöglichkeiten nur sehr eingeschränkt vorhanden. Bitte kommen Sie daher nach Möglichkeit mit den öffentlichen Verkehrsmitteln, mit dem Fahrrad oder zu Fuß.

Kann ich beim IKTZ auch Plasma spenden?

Ja Plasmaspenden sind nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der entsprechenden Informationsseite zur Plasmaspende.

Was passiert mit meinem gespendeten Blut?

Vollblutspende
Ihre Vollblutspende wird in Kooperation mit unserem Teilgesellschafter DRK-Blutspendedienst Baden-Württemberg – Hessen gGmbH in die verschiedenen Komponenten aufgetrennt. Bei jeder Spende werden die gesetzlich vorgeschriebenen Laboruntersuchungen (z. B. Untersuchung auf HIV, Hepatitis B und C) durchgeführt. Sind diese unauffällig, dann stehen die gespendeten Produkte für Kranke und Verletzte zur Verfügung.
Sie können sicher sein, dass Ihr Blut ausschließlich für die Krankenversorgung in unserer Region bestimmt ist.

Thrombozytenspende
Diese Produkte werden, sobald die gesetzlich vorgeschriebenen Laboruntersuchungen mit unauffälligem Ergebnis durchgeführt wurden, direkt im Universitätsklinikum Heidelberg für Patientinnen und Patienten verwendet.

Plasmaspende
Das von Ihnen gespendete Blutplasma wird ebenfalls vor Verwendung nach den gesetzlichen Vorgaben geprüft. Das humane Plasma wird durch pharmazeutische Unternehmen in die Bestandteile aufgetrennt und zu wichtigen Arzneimitteln aus humanem Blut (z. B. Antikörperkonzentrate, Gerinnungsfaktorkonzentrate) verarbeitet.

Welche Laborwerte werden bei der Blutspende bestimmt?

Bereits vor der Spende wird der Hämoglobingehalt des Blutes aus einem Tropfen Blut aus dem Finger gemessen. Bei der ersten und zweiten Blutspende werden Blutgruppe und Rhesusformel bestimmt sowie ein Antikörpersuchtest durchgeführt. Dieser AKS wird alle zwei Jahre und bei Bedarf wiederholt.
 
Bei jeder Spende wird das Blut auf Antikörper gegen Hepatitis B und C-Virus, HIV sowie Syphillis-Erreger getestet. Außerdem findet mittels Nukleinsäure-Amplifikationstechnik (NAT) eine Untersuchung auf das Vorhandensein von Virusgenom von Hepatitis C-Virus und HIV-1 statt (Virusdirektnachweis).
 
Sollte einmal etwas nicht in Ordnung sein, werden Sie selbstverständlich benachrichtigt. Unauffällige Untersuchungsergebnisse werden jedoch nicht mitgeteilt.

Wann erfahre ich meine Blutgruppe?

Das Ergebnis Ihrer Blutgruppenuntersuchung steht im Blutspender-Ausweis. Diesen bekommen Sie in der Regel einige Wochen nach Ihrer ersten Spende zugeschickt. Sollten Sie bei Ihrem nächsten Besuch in unserer Spendezentrale noch keinen Ausweis erhalten haben, sprechen Sie uns bitte darauf an.

Kann ich für meine Angehörigen Blut spenden?

Nein, in unserer Blutspendezentrale werden keine gerichteten Blutspenden durchgeführt. Gerichtete Blutspende bedeutet, dass ein potenzieller Empfänger einer Transfusion den Spender selbst bestimmt (z.B. den Ehepartner, Verwandte oder Freunde) oder umgekehrt.
 
Untersuchungen haben gezeigt, dass die Sicherheit einer gerichteten Spende, insbesondere im Bezug auf die Übertragung von Infektionen, heutzutage nicht höher ist als die der Fremdblutgabe. Vielmehr bestehen bei der gerichteten Spende eine Reihe möglicher Probleme, die dazu geführt haben, dass in den den meisten Blutspendezentralen Deutschlands keine gerichteten Blutspenden entnommen werden.
Eine ausführliche Darstellung der Probleme bei der gerichteten Spende finden Sie in der hier verlinkten Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Transfusionsmedizin.

Ich war krank, wann kann ich wieder Blut spenden?

Eine generelle Aussage ist hier sehr schwer zu treffen. Die Rückstellfrist nach Erkrankungen hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab und kann daher nicht pauschal angegeben werden. Die Spanne reicht von wenigen Tagen bis zu einem lebenslangen Ausschluß.
Am besten kontaktieren Sie uns, wenn Sie wieder gesund sind und wissen wollen, ob eine besondere Wartezeit im Zusammenhang mit einer durchgemachten Erkrankung besteht.

Einige Rückstellungsgründe und –fristen finden Sie schon hier:

Individuelle Rückstellung:

  • - für die Dauer einer Krankschreibung

Rückstellung für 1 Tag:

  • - nach einer professionellen Zahnreinigung

Rückstellung für 1 Woche: 

  • - nach einem kleinen operativen Eingriff oder einer Zahnbehandlung
  • - nach einem unkomplizierten Infekt

Rückstellung für 4 Wochen: 

  • - nach fieberhaften Erkrankungen und/oder Durchfällen
  • - nach Impfung mit Lebendimpfstoffen (Gelbfieber, Röteln, Masern, Mumps, Typhus, Varizellen, Cholera) 
  • - nach Hepataitis-B-Impfung
  • - nach Infektionskrankheiten

Rückstellung für 4 Monate: 

  • - nach großeren operativen Eingriffen
  • - nach Magen-/Darmspiegelungen
  • - nach Tätowierung oder Piercing
  • - nach Akupunktur (durch einem Heilpraktiker: spendefähig mit Attest über die Durchführung mit sterilen Einmalnadeln; durch einen approbierten Arzt: sofort spendefähig).

Rückstellung für 6 Monate:

  • - nach Besuch von Malariagebieten ohne Auftreten von Fieberschüben während und nach dem Aufenthalt
  • - während und 6 Monate nach der Schwangerschaft

Ausschluss auf Dauer

  • - Personen, die an einer Infektion mit Hepatitis B, C oder HIV leiden
  • - Personen, die einer Risikogruppe für die Übertragung der o.g. Infektionen angehören
  • - Personen mit schweren neurologischen Erkrankungen
  • - Personen mit schweren Herz-Kreislauf- und Gefäßerkrankungen
  • - Personen, die an Krebs leiden oder litten
  • - Personen, die mit Hormonen aus der menschlichen Hirnanhangdrüse behandelt werden oder wurden (wie z.B. Wachstumshormone)
  • - Personen, die alkoholkrank, medikamentenabhängig oder rauschgiftsüchtig sind
  • - Personen mit chronischen Erkrankungen nach Entscheidung durch die diensthabende ärztliche Person
  • - Personen, die an Malaria erkrankt sind oder waren

Ich nehme Medikamente ein, darf ich Blutspenden?

Diese Frage ist ebenfalls nicht pauschal zu beantworten. Die Spendetauglichkeit hängt nicht nur von der Art des Medikamentes ab, sondern auch von der Grunderkrankung, wegen der das Medikament eingenommen wird oder wurde. Genaueres besprechen Sie am Besten mit dem Spendearzt vor der Blutspende. Wenn Sie vermeiden wollen, dass Sie aufgrund einer Medikamenteneinnahme nicht zur Spende zugelassen werden,  setzen Sie sich im Vorfeld Ihres Besuches mit uns in Verbindung.
Selbst eine einzige Kopfschmerztablette vor der Spende kann die Verwendbarkeit des Blutes einschränken! Bitte geben Sie deshalb immer alle Medikamente auf dem Fragebogen an.

Ich war im Ausland, wann kann ich wieder Blut spenden?

Der Zeitraum einer möglichen Wartezeit nach Auslandsaufenthalten hängt zum einen vom Reiseland ab, zum anderen spielt auch die Dauer des Aufenthaltes eine Rolle. Gelegentlich ändern sich auch die Bestimmungen zur Rückstellfrist im Zusammenhang mit Auslandsreisen. Daher können wir hier auf der Internetseite keine detaillierten Auskünfte anbieten.
 
Generell gilt: Bei Reisen innerhalb Europas gibt es eher selten Sperrgründe, bei außereuropäischen Auslandsaufenthalten häufiger. Genauere Informationen erfragen Sie bitte direkt bei uns. 

Reiserückkehrer, die sich in einem Malariagebiet aufgehalten haben, sind automatisch ab dem Verlassen des Malariagebietes für 6 Monate von allen Spendearten ausgeschlossen.

Bekomme ich Geld für meine Blutspende?

Nein. Das Transfusionsgesetz bestimmt in seinem Paragraphen 10, dass die Blutspende unentgeltlich erfolgen soll:

§10 Aufwandsentschädigung:
"Die Spendeentnahme soll unentgeltlich erfolgen. Der spendenden Person kann eine Aufwandsentschädigung gewährt werden, die sich an dem unmittelbaren Aufwand je nach Spendeart orientieren soll."
 
Mit einer Blutspende ist in der Regel für die Spenderin und den Spender ein zeitlicher und materieller Aufwand verbunden (z.B. Fahrtkosten, Parkgebühren). Diesen Aufwand gelten wir in Übereinstimmung mit § 10 des Transfusionsgesetzes pauschal getrennt nach Spendeart mit einer Aufwandsentschädigung ab. In Einzelfällen kann diese Pauschale keinen vollständigen Kostenausgleich darstellen.

Meine Frage wird hier nicht beantwortet, was nun?

Zögern Sie nicht mit uns Kontakt aufzunehmen und Ihre Frage zu stellen. Am liebsten sind uns Anfragen per E-Mail. Telefonischen Anfragen können wegen des laufenden Spenderbetriebs nicht immer sofort und ausführlich beantwortet werden. Trotzdem stehen wir Ihnen natürlich auch telefonisch zur Verfügung.

 

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