Transfusion

Sicherheit der Anwendung

Die Sicherheit der Anwendung von Blut und Blutprodukten nimmt in der Medizin einen hohen Stellenwert ein. Die Transfusion ist daher durch zahlreiche Gesetze und Vorschriften genau geregelt.
Auch in der Arbeit des IKTZ kommt der Qualitätssicherung bei der Anwendung von Blutprodukten eine große Bedeutung zu.
Den versorgten Kliniken steht rund um die Uhr ein transfusionsmedizinischer Konsiliardienst zur Verfügung.
Mitarbeiter der Blutbank organisieren die gesetzlich geforderte Kommission für transfusionsmedizinische Angelegenheiten (Transfusionskommission) für das Universitätsklinikum Heidelberg.
Die Überwachung der Umsetzung der Hämotherapie-Richtlinien am Universitätsklinikum Heidelberg und anderen von uns versorgten Einrichtungen wird ebenfalls durch Mitarbeiter der Blutbank durchgeführt.

 

Regelwerke zur Transfusion

Die Anwendung von Blutprodukten wird durch mehrere Regelwerke genau vorgegeben. Diese finden Sie nachfolgend aufgelistet.
Weiterhin sind für das Universitätsklinikum Heidelberg die jeweiligen allgemeinen und abteilungsspezifischen Standardarbeitsanweisungen zu beachten. Diese sind über das Intranet des UKL zugänglich.
Bei Fragen diesbezüglich wenden Sie sich ggf. an den Transfusionsbeauftragten Ihrer Abteilung.

  • Transfusionsgesetz
  • Richtlinien Hämotherapie
  • Querschnitts-Leitlinien (BÄK) zur Therapie mit Blutkomponenten und Plasmaderivaten

 

logo